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Informationen zu ELGA und E-Health in Österreich

ELGA: Was wollen die Patienten?

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Seit Beginn der Diskussion um ELGA im Jahre 2006 habe ich immer wieder meine Patienten darüber informiert und sie dann um ihre Meinung – Befürwortung oder Ablehnung – gefragt. Die Antworten deckten das gesamte Spektrum ab, von: „ dann brauche ich endlich meine Befunde nicht mehr mitzubringen“ bis „von mir kommt sicher kein einziges Dokument in ELGA“.  Es fiel auf, dass je besser ihr Informationsstand war , desto vorsichtiger und kritischer waren ihre Standpunkte.

 

Gerne werden von der Politik und anderen Befürwortern von E-Health/ELGA Erwartungen aufgezählt, die jedem Bürger sofort als wünschenswert erscheinen: erhöhte Patientensicherheit (z.B. bei der Arzneimittelverordnung), Effizienz, Kostenersparnis, Selbstbestimmung der Patienten, Vermeidung von Doppelbefunden und viele andere mehr. Untermauert wird dies mit für den Laien plausiblen Maßnahmen wie z.B. der elektronischen Wechselwirkungsprüfung  bei der Verschreibung von Medikamenten, die gefährliche Interaktionen erkennt und Arzt bzw. Apotheker warnt.

 

Eine solche Funktion erscheint – prima vista – sehr sinnvoll und es wundert daher kaum, daß in einer als Eigenauftrag deklarierten und wahrscheinlich nur völlig zufällig zum passenden Zeitpunkt intensiver politischer Diskussionen um E-ealth und Gesundheitsreform präsentierten Studie*  82% der UmfrageteilnehmerInnen es „für wichtig und notwendig hielten , bei jeder Medikamentenverschreibung wie auch bei frei in der Apotheke erworbenen Arzneiwaren zu prüfen, ob nicht vielleicht Unvereinbarkeiten auftreten könnten“.

 

Sehr viel mühsamer ist es da schon den Bürgern die tatsächliche medizinische Relevanz  einer solchen rein elektronischen Wechselwirkungsprüfung zu erklären, die im Vergleich zu anderen, wichtigeren Ursachen (Dosierung, Einnahmemodus, Compliance der Patienten, individuelle Faktoren wie Begleiterkrankungen, eingeschränkte Stoffwechselfunktionen, Schwangerschaft) nur sehr gering ist und auch der Hinweis auf mögliche Interaktionen dann nur durch ärztliche und pharmazeutische Kompetenz für das weitere Vorgehen bewertet werden kann.

 

Ähnlich bei den „Doppelbefundungen“  („Drei Viertel der Befragten urteilen, dass Doppelbefunde keine Seltenheit seien“): wer außer dem Behandler hat die Kompetenz zwischen notwendigen Kontrollen und unnötiger Doppelbefundung zu unterscheiden?

 

Generell war in der Umfrage erkennbar daß der Wissensstand zu E-Health in der Bevölkerung gering ist (85 % waren überzeugt daß bereits heute Gesundheitsdaten auf der E-Card gespeichert sind, nur 15 % wußten, daß sich  keine Gesundheitsdaten der Karteninhaber auf der e-card befinden bzw. dass die E-Card nur  als Identifizierungs- und Berechtigungsschlüssel dient , der nur zusammen mit der Arzt-/Ordinationskarte den Einblick in medizinische Daten ermöglichen soll).

 

86% unterstützen jedoch die Forderung nach garantierter Selbstbestimmung ohne Zwang bei E-Health, 81% betonen, dass Ärzte der persönlichen Wahl durchaus Einblick in individuelle Gesundheitsdaten nehmen dürfen und auch sollen, 70% sagten aber, sie hätten keine oder nur wenig Angst, gläserner Patient zu sein.

 

Als Ärzte müssen wir die Wünsche  unserer Patienten respektieren, sie aber trotzdem immer wieder detailliert über Chancen und Risiken aus unserer ärztlichen Sicht durch e-Health/ELGA sachlich informieren, um politischen Trivial- bzw. Surrogatargumenten paroli zu bieten und eine „gesunde“ Weiterentwicklung elektronischer Möglichkeiten zu fördern.

*: (Ökosult GmbH, „Repräsentativumfrage e-Health 2012“, www.oekonsult.eu/eHEALTH2012.pdf )

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Written by Dr. Christian Husek

29. Mai 2014 um 17:24

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