„Zentrale PartnerVerwaltung“: Hauptverband und Krankenkassen wären bereits jetzt in der Lage unsere Administration wesentlich effektiver unterstützen!
Während sich die Gier der Kassen und des Hauptverbandes nach Daten und Informationen aus unseren Praxen laufend steigert, verweigern diese uns oft notwendige oder hilfreiche Informationen mit dem Hinweis auf den Datenschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle erinnern sich wahrscheinlich an viele Situationen aus Ihren Praxen, wo trotz aller Ihrer Bemühungen und oft mühsamer Diskussionen nicht klärbar war, bei welchem Vertretungsarzt ein Patient oder dessen Angehöriger „irrtümlich“ mit der E-Card den „Regelfall gesteckt“ hat oder warum ein Patient plötzlich „keinen Versicherungsanspruch“ mehr hat. Wie wir mittlerweile alle wissen sind dann Anrufe bei der E-Card – Hotline ohnehin sinnlos und die entsprechenden Krankenkassen verweigern jede Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz. Warum AMS-Abmeldungen offenbar sofort vom E-Cardsystem erfaßt werden, die Erfassung der Anmeldungen durch das E-Card-System dagegen aber oft einige Tage bis Wochen dauern, bleibt ohnehin ein Rätsel.
Auch Adresse und Dienstgeber in unserer Administration aktuell zu halten (wer wie ich Substitutionspatienten betreut, kennt die Schwierigkeiten und die dahinter stehende rechtliche Problematik!) oder auf die neue Handynummer oder E-Mailadresse eines Patienten aufmerksam zu werden, erfordert ständiges Nachfragen bei jedem Besuch eines Patienten oder zumindest ein gewisses Gespür für dessen richtigen Zeitpunkt bei unseren Praxismitarbeiterinnen und damit nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand.
Dabei stehen alle diese Daten und noch viele mehr (z.B. Zusatzadressen, gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte, familiäre Beziehungen) den Mitarbeitern verschiedenster Abteilungen des Hauptverbandes und der Krankenkassen sehr wohl auf Knopfdruck zur Verfügung: das Zauberwort dafür heißt: „Zentrale PartnerVerwaltung“ („ZPV“). Auch Zugriffe von extern durch Mitarbeiter der Exekutive, des AMS, von Gerichten von Krankenanstalten auf dieses System sind vorgesehen.
Auf Nachfrage bei diversen Verantwortlichen warum diese Informationen uns Ärzten (natürlich nur bei Bedarf und mit Einverständnis des Patienten) nicht zugänglich gemacht werden bekam ich immer wieder nur das Argument des Datenschutzes erwidert. Ich frage mich da schon, wer wohl mehr Vertrauen des Bürgers/Patienten und damit auch Berechtigung so ein System zu benützen, genießt: der anonyme Verwaltungsbeamte bei der Sozialversicherung für ich weiß nicht welchen Zweck, ohne Wissen des Betroffenen, oder sein oft langjährig bekannter Vertrauensarzt im Anlaßfall.
Als quasi Nebeneffekt ließe sich sehr einfach eine Art „ELGA light“ technisch unterstützen, wo relevante Befunde automatisch den entsprechenden Zuweisern oder eben auch dem Hausarzt mittels der seit Jahren bewährten Befundübertragungssysteme (DaME, MedicalNet) zugestellt werden könnten.
Die geschilderte Problematik betrifft zwar die Funktionalität des E-Card-Systems und nicht unmittelbar die von ELGA, die Betreiber sind aber die selben! Die Art und Weise wie hier mit uns Ärzten umgegangen und argumentiert wird sind wohl kein Anlaß für einen hoffnungsvollen Blick in eine ELGA-Zukunft …
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