Corona-Pandemie und e-Health in Österreich… Lessons learnt !
„Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist !“
(zitiert frei nach einem österreichischen Politiker)
e-Rezept:
Fast gleichzeitig mit dem Beginn anderer politischer Steuerungs- und Beschränkungsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise wurde die seit September 2019 flächendeckend in Österreich etablierte ELGA-Funktion „e-Medikation“ um die „e-Rezept“-Funktion erweitert. Trotz jahrelanger ungelöster politischer Querelen zwischen Ministerium, SV, Ärzten (-kammer) und Apothekern (-kammer) war dies offenbar von langer Hand von der SV und Apothekern (bei Ärzten bereits vorhanden gewesen) technisch vorbereitet und konnte so innerhalb weniger Tage passabel funktionierend umgesetzt werden.
Realpolitisch sehr interessant dabei ist die (durchaus sinnvolle !) Freigabe der ordinationseigenen o-Card statt der originalen e-Card des Patienten in den Ordinationen als Zugangsschlüssel: Die im ELGA-Gesetz als Ergebnis jahrelanger mühsamer Diskussionen festgehaltenen Datenschutzvorgaben wurden mühelos per kurzfristiger politischer Verordnung „über den Haufen geworfen“. Dies läßt für die Zukunft durchaus auf Grunde kurzfristiger politischer Veränderungen „legal“ zulässigen Datenmißbrauch durch die Politik oder kommerziell befürchten ! (Stichwort „Hollerith-Karte“)
Aus der hausärztlichen Praxis ist das Instrument „e-Rezept“, vor allem in Kombination mit der Autorisierung mittels o-Card, aus unserer Sicht trotz vorhandener Pro und Contras eine wünschenswerte Erweiterung der ärztlichen e-Health-Werkzeuge, das auch nach der Corona-Krise erhalten bleiben sollte.
e-AuM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung):
Dieses bereits vor vielen Jahr seitens der SV in zwei kurz nacheinander folgenden Ausbaustufen bei Kassenärzten „zwangseingeführte“ System hat bis heute trotz mittlerweile allgemeiner Akzeptanz massive technische und legistische Schwächen, die von Seiten der SV oft mit „Datenschutz“ argumentiert werden. So ist nach Erstellung der Meldung des Krankenstands-Beginnes bis zu dessen Beendigung keine Kommunikation zwischen dem behandelnden Arzt und dem kasseneigenen kontrollärztlichen Dienst und dessen Dokumentation möglich. Dies ist bei kurzer Krankenstandsdauer relativ bedeutungslos, bei komplexen Krankheiten/Leiden mit langer Krankenstandsdauer eine leider bis heute fehlende Notwendigkeit.
Das Problem hat sich aber derzeit insoferne gelöst als die Krankenstands-Kontrollstellen der Krankenkassen coronabedingt derzeit verwaist sind und offenbar keine Kontrollen stattfinden. Daß die Kontrollärzte diese in Home-Office durchführen scheint uns eher unwahrscheinlich.
ELGA:
Einmal mehr macht sich jetzt unter dem Eindruck der Corona-Krise das – trotz langjähriger politischer und technischer Versprechungen – Fehlen weiterer Dokumentenarten (Ambulanz, Facharztbefund) und die nach wie vor fehlende Einbindung von Labors und Röntgen im niedergelassenen Bereich bemerkbar.
Auch ein – schon seit Jahren durchaus möglicher – bereits vorhandener elektronischer Impfpass hätte um einige sinnvolle Möglichkeiten (PCR-Test oder Titereintrag, etc.) kurzfristig erweitert
Wünschenswert wäre es, dass die sich im Rahmen dieser Krise darstellende Zusammenarbeit verschiedenster ärztlicher Fachrichtungen und Gesundheitsberufe weiter bestehen bleibt – wir sollten aus dieser Not viel lernen, insbesondere auch im Hinblick auf
Wertschätzung und Reformierung der Primärversorgung.
Dazu wird es auch eine differenzierte Fehlerkultur brauchen, etwas, was derzeit für rasche Verbesserungen in den Abläufen und für die Herstellung praktikabler Algorithmen vielfach zu fehlen scheint“
SV-Dachverbandschef Brunninger sieht Digitalisierung als Chance
Wir müssen KI nicht einsetzen um Topmediziner zu überflügeln, sondern das Mittel der Versorgung in der Masse zu heben. Das bedeutet, dass wir die Dinge so einsetzen müssen, dass etwa die Allgemeinmediziner überstützt und entlastet werden.
(wird fortgesetzt und erweitert, Diskussionsbeiträge erwüscht !)
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