„Patienten-Empowerment“: drehen wir Ärzte doch den Spieß um“ !
Trotz immer mehr und immer größerer „Tintenburgen“ lagert die Verwaltung zunehmend die Arbeit auf den Bürger/Kunden aus, denken Sie z.B. an Banküberweisungen, die Sie jetzt selbst mittels „Internet-Banking“ durchführen müssen, ähnlich ist es auch bei Steuererklärungen und vielen anderen Vorgängen.
Im Gesundheitsbereich müssen wir Ärzte für den Patienten dokumentieren (Beratungsanlaß, empfohlende Untersuchungen, Verhaltensweisen), organisieren und Anträge stellen (Überweisungen, ABS-Bewilligungen, e-AuM, OP-Reverse) , etc. und haften für ökonomische Vorgangsweise und Vollständigkeit der Aufzeichnungen.
Hier wäre einfache Abhilfe möglich:
Über das im Aufbau befindliche staatliche Gesundheitsportal http://www.gesundheit.gv.at („Leitgedanke: Bessere Information der Menschen für die Sicherstellung und Erweiterung ihrer Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung – „patient empowerment“) loggt sich der Patient ein und bereitet sich strukturiert auf den Arztbesuch vor. Neben der – selbstverständlich qualitätsgesichert – zu erstellenden Anamnese mit Angaben zu Vorerkrankungen, bereits erfolgten Voruntersuchungen und Therapien (für deren vollständige und gewissenhafte Angabe der Patient mit seinem ganzen Vermögen haftet) muß er natürlich auch die erhaltenenen therapeutischen Anweisungen („regelmäßige Bewegung“, Gewichtsreduktion“, entsprechende Compliance bei der Medikamenteneinnahme, etc.) selbst dokumentieren und deren Einhaltung nachweisen (bei sonstigem Regress der kassenärztlichen Honorare durch die Sozialversicherung)
Patienten, denen dies selbst durchzuführen nicht möglich ist, muß ohnehin von Gesetz wegen ein „Sachwalter“ (Eltern, Angehörige oder Sozialarbeiter) zur Seite gestellt werden, der dann auch für Korrektheit der Angaben haftet.
Erst wenn diese Angaben inhaltlich und formal korrekt ( Prozess- und Struktur-Qualität !) erstellt sind, erhält der Patient eine Prozess-Nummer, mittels der wir Ärzte seine Angaben im E-Card-System abrufen und direkt in unsere Arzt-Software oder Krankeninformationshaussysteme übernehmen können. Unser eigener Dokumentationsaufwand und Haftungsprobleme werden damit drastisch reduziert. Patienten ohne korrekte Prozess-Nummer werden von jeder kassenärztlichen Beratung bzw. Behandlung ausgeschlossen.
Für die Solidargemeinschaft (Staat, Sozialversicherungen und Dienstgeber ) entsteht Mehrwert durch bessere Kenntnis der gesundheitlichen Rahmenbedingungen: So erhält z.B. die Arbeitsunfähigkeits-Diagnose „Kopfschmerzen und Kreislaufbeschwerden“ durch die erweiterten Angaben des Patienten („am Vortag bis 4 Uhr Früh mit Freunden in einer Bar Alkohol getrunken, zu viel geraucht“) gesteigerten Informationsgehalt.
🙂
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