Archive for the ‘E-Medikation’ Category
ELGA: Die „elektronische Gesundheitsakte“: e-Medikation: so hilfreich für Patienten und Ärzte wie von den Befürwortern dargestellt ?
Die e-Medikation soll die Patientensicherheit verbessern und wichtige Informationen für die Behandler bereitstellen.
Begonnen haben Versuche mit „e-Medikation“ in Österreich mit dem „Arzneimittelsicherheitsgurt“ der Apotheker in Salzburg 2007 und dem „Pilotversuch e-Medikation“ des Hauptverbandes 2011 in 3 österreichischen Regionen. Zum großen „Renner“ wurden beide Projekte weder bei den teilnehmenden Patienten noch bei den Ärzten und Apothekern. Wie so oft hat sich für die Anwender bald herausgestellt, dass die Bedienung der Software zu umständlich und zeitaufwendig und zu sehr auf kontrollierende Bevormundung der Behandler („Reichweitenberechnung“ mit Wiederverschreibungssperre) ausgerichtet war. Zu häufig wurden auch durch die in den Medien als so bedeutend für die Patientensicherheit dargestellte „Interaktionsprüfung“ mehr Zweifel und Unsicherheiten gesät als wirkliche Probleme aufgezeigt und gelöst. Es hat eine ganze Weile gedauert, bis IT-Spezialisten und diverse nicht-ärztliche “Gesundheitsexperten“ überzeugt werden konnten, daß der Hinweis auf potentielle Interaktionen zwar manchmal hilfreich sein kann, der kombinierte Einsatz verschiedener Medikamente aber oft Teil einer komplexen medizinischen Entscheidung ist, die weit über die reine Interaktionsprüfung hinausgeht.
Die offensichtlichen Schwierigkeiten veranlaßten die Verantwortlichen aber immerhin erstmals in der ELGA-Entwicklung nach Abschluß des „Pilotversuchs e-Medikation“ eine unabhängige Evaluierung des Projektes durch das Zentrum für medizinische Statistik, Informatik und Intelligente Systeme der Medizinischen Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem Institut für Informatik der UMIT vornehmen zu lassen, die zwar den grundsätzlichen informativen Mehrwerte der „e-Medikation“ betonte , aber über weite Strecken die Einwände und Bedenken der Ärzte- und Apothekerschaft bestätigte und eine grundsätzliche Neugestaltung der Anwendung empfahl. Speziell gefordert wurde unter anderem die stärkere Einbindung aller betroffenen Gruppen in die Konzeption und Testung, die Lösung der Frage allfälliger zukünftiger Zusatzaufwände für die Teilnehmer, die Reduktion der Komplexität der Systemarchitektur , die Verbesserung der Softwarequalität und –integration, hohe Nutzerfreundlichkeit und Verarbeitungsgeschwindigkeiten, kurze Antwortzeiten zur Minimierung von zeitlichen Mehraufwänden, flächendeckende Teilnahme aller Gesundheitsdiensteanbieter, Überdenken der Reichweitenwarnung, Überprüfen der Qualität der zentralen Interaktionsdatenbank, bessere Transparenz bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten der zentral gespeicherten Verordnungs- und Medikationsdaten, Überdenken des Gültigkeitszeitraumes für Patienteneinwilligungen sowie klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme und den Zugriff auf die Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dies ist ein klarer Auftrag für entsprechende Verbesserungen an die Verantwortlichen des Hauptverbandes, die entsprechend dem im November 2012 im Parlament beschlossenen ELGA-Gesetz die „e-Medikation“ bis Ende 2014 umsetzen müssen.
Bei der SVC, der Chipkarten-Gesellschaft des Hauptverbandes, die die „e-Medikation“ umsetzen soll, scheint man diese Forderungen ernst zu nehmen, vorliegende erste Entwürfe für die Verordnungs- und Abgabedatenbank zeigen aber immer noch eine hohe Datenkomplexität bei geringer Übersicht und lassen einigen Zeitaufwand für die Informationserfassung und Bedienung erwarten. Obwohl jetzt verstärkt verschiedene Anwendergruppen in die Entwicklung einbezogen werden, fehlt Transparenz und entsprechender laufender Informationsfluß nach außen. Diesen müssen wir immer wieder einfordern, auch von unseren eigenen Vertretern.
Letztlich müssen wir den Verantwortlichen auch immer wieder den 2. Absatz des § 16 ELGA-Gesetzes vor Augen halten: „Der Betrieb des e-Medikationssystems darf nicht in die Erbringung von Leistungen der Behandlung oder Betreuung von ELGA-TeilnehmerInnen, insbesondere in die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte, eingreifen.“
Des Kaisers neue Kleider
Gastkommentar von Dr. Christian Euler
Vor knapp dreihundert Jahren führte Hans Christian Anderson die schon viel ältere Darstellung einer alles in den Schatten stellenden Eitelkeit in unseren Märchenschatz ein.
Einem prunksüchtigen König wird ein sündhaft teures Gewand angeboten, dessen kostbarer Stoff nur von jenen gesehen werden kann, die ihr Amt zu Recht bekleiden und nicht dumm sind. Es bleibt schließlich einem arglosen Kind überlassen mit dem Ausruf: „aber er hat ja gar nichts an“ den König und seine Getreuen bloß, und die unverfälschte Wahrnehmung wieder herzustellen.
Wollte ein Regisseur- wie heute üblich- das Stück mit Gegenwartsbezug zur Aufführung bringen, müsste er es rund um ELGA siedeln.
In kindlichem Glauben an die Vernunft bemüht sich der Hausärzteverband den unrealistischen Erwartungen an die Gesundheitselekronik entgegenzutreten. Die erste von vier ELGA-Säulen, die e-Medikation, geht von falschen Voraussetzungen aus. Eine englische Forschergruppe bescheinigte ihr im Juni 2011 in allen Punkten, von der Arbeitserleichterung für Anwender, über günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, bis zur Verbesserung der Therapiesicherheit keine oder nur niedrigste Evidenz.
Das aber können „die Könige“ nicht sehen. Eine tüchtige IT-Lobby hat Ihnen mit über 60.000 wissenschaftlich wertlosen Arbeiten den Stoff vorgestellt, den nur jene verstehen, die zu Recht ihr Amt bekleiden und nicht dumm sind. Wer wollte es da riskieren, sich eine Blöße zu geben. Was der Stoff kostet ist noch unbekannt. Bitte nicht kleinlich sein, wenn Großes umgesetzt wird. Die einzigen, die bisher wirklich umsetzen sind die IT-Konzerne, sie weben weiter an dem für sie wertvollen Stoff.
So also stehen die eifrigen Reformer da, umgeben von deren Hofstaat, den Meinungsmachern im Gesundheitswesen, den sich staatstragend fühlenden Kämmerern, den mit dem Gefühl besonderer Wichtigkeit geblendeten Patientenvertretern und fordern, angetan mit einem schuldenfinanzierten, aus Hirngespinst gewebten Ornat aus Fortschrittsglauben und Realitätsverlust und tadeln die Ärzteschaft ihrer blinden Sturheit wegen.
Wir aber müssen diesen Märchenfaden nicht sehen, sind wir doch wegen unserer grundsoliden universitären Ausbildung und dem täglich neu bekräftigten Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten im Amt. Wir sehen die Wirklichkeit und warnen laut und beharrlich vor dem Weg, auf den die Nackten unsere Patienten führen wollen.
DO AS MUCH NOTHING AS POSSIBLE !
Im Original: THE DELIVERY OF GOOD MEDICAL CARE IS TO ……
(Laws of the „House of God“, Rule 13,
Novelle von Samuel Shem (Pseudonym des New Yorker Psychiaters Stephen Bergman), publiziert 1978.)
Dieses Motto, das in der Medizin in gewissen Fällen wirklich Sinn macht, haben heute vor allem Versicherungen (egal ob Sach – oder Personen, -privat oder sozial) verinnerlicht und versuchen sowohl Kunden als auch Leistungserbringer zu kontrollieren, zu schikanieren und ihnen Leistungen vorzuenthalten.
Die moderne IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) liefert ihnen dazu perfekte Werkzeuge.
Auch ELGA kann (und meines Erachtens soll !) im medizinischen Bereich wohl vor allem dazu genutzt werden.
Wie kleine Insekten in Spinnennetzen sollen sich Kunden (Patienten !) und Leistungserbringer (Ärzte !) darin verfangen um langsam ausgesaugt zu werden und am Ende zu sterben. So wird man ungeliebte Kostenverursacher los …
„ DO AS MUCH NOTHING AS POSSIBLE” sollte daher wohl auch über dem Haupteingang jeder Versicherung in gut sichtbaren in Lettern stehen. (würde auch die faden Büsten in der Kundmanngasse etwas aufpeppen !)
Wir aber werden nicht lockerlassen das zu tun was jeder vernünftige Mensch mit Spinnen und ihren Netzen macht:
Sie aus dem Lebensbereich von Menschen entfernen und das Spinnennetz zu entsorgen !
Mit ELGA vom eigenverantwortlichen Arzt zum entmündigten Bittsteller
Weil die Ressourcen für die Krankenversorgung immer mehr verknappt werden, werden Leistungen „gedeckelt“, bei den Medikamenten, den Untersuchungen, und vieles Andere, und Ärzte müssen entscheiden, wer welche Leistung bekommt und wer nicht. Diese Selektion durchzuführen ist für einen Arzt oft schwierig und auch emotional bedrückend. Ein Bürokrat aber kann im stillen Kämmerchen, ohne den Patienten persönlich zu kennen, mit Knopfdruck entscheiden. Solche Ansätze gibt es bereits. Eine Funktion der e-Card zum Beispiel ist der Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS), über den Kassen-Ärzte schriftlich begründen müssen, warum Sie einem Patienten ein bestimmtes Medikament verschreiben wollen. Wenn der Kontrolleur auf der anderen Seite des ABS meint, etwas an der Begründung sei formal nicht in Ordnung, sendet er einfach elektronisch „abgelehnt“ – aber der hat auch nicht dem Patienten gegenüber die Verantwortung. Die fachlichen Entscheidungsspielräume des behandelnden Arztes werden so eingeengt und die Ärzte zu Bittstellern ohne fachlichen Ermessensspielraum degradiert. ELGA wird dieses online („in Echtzeit“) „Mind-Mapping“ der Ärzte optimieren – bereits zum Zeitpunkt der Verschreibungsabsicht ist der Arzt transparent (siehe z. B. E-Medikation). Wobei ich mich in diesem Zusammenhang nicht vor ELGA fürchte – sondern vor dem was Bürokraten damit machen werden.
Wer wird bei der E-Medikation teilnehmen ?
Ein Bekannter mit einer Lebenskrise wollte ein Beruhigungsmittel von mir verschrieben , es sollte jedoch nicht in seinen Krankenkassenunterlagen aufscheinen (er ist im öffentlichen Dienst) . Ich habe es ihm in der Apotheke anonym besorgt. Als ich dem Apotheker den Hintergrund erzählte, meinte dieser, er besorge sich gewisse Medikamente auch nur privat, da durchaus persönliche Nachteile z.B. bei Versicherungsabschlüssen, etc. zu erwarten seien.
Werden sich unter diesem Aspekt viele Patienten zur Teilnahme am Projekt E-Medikation ( http://www.initiative-elga.at/ELGA/e_medikation.htm ) entschließen ?