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5 verschiedene Vertraulichkeitsstufen medizinischer Daten: ein solider schweizerischer Ansatz zur Wahrung der „Privacy“
Zum Schutz der „Privacy“, der Privatsphäre und sensibler Informationen des Patienten werden im schweizerischen E-Health Konzept fünf verschiedene Vertraulichkeitsstufen unterschieden, die separat vom Patienten freigegeben werden können. Eine Bewertung der Situation in Österreich unter diesen Blickpunkten:
1) administrative Daten: in Österreich können Name, Vorname, Geschlecht, Versicherungsnummer, Krankenkasse und aktueller Versicherungsanspruch können mittels E-Card-System abgerufen werden. Wichtige weitere Daten wie Adresse, Dienstgeber, Telephonnummer, E-Mailadresse, etc. verweigert uns aber die Politik und die Sozialversicherung mit dem Argument des Datenschutzes, obwohl vermutlich nur wenige Bürger Vorbehalte gegen die elektronische Verfügbarkeit dieser Daten für berechtigte „Gesundheitsdiensteanbieter“ haben und die gesetzlichen Voraussetzungen durch ASVG §31a und das „ELGA-Gesetz“ zu regeln wären. Hauptverband bzw. Krankenkassen sind bereits seit einigen Jahren technisch in der Lage uns diese Informationen mittels E-Card System jeweils aktualisiert („zentrale Partnerverwaltung“) zu übermitteln. Hier ist beträchtliches Verbesserungspotential auf Seiten der Sozialversicherung gegeben.
2) nützliche Daten: Informationen, die der Patient selbst allen Behandelnden zugänglich machen möchte, z.B. Allergien, wesentliche Krankheiten in der Anamnese, Patientenverfügungen, Kontaktpersonen: erst wenn ein solches gut konzipiertes und vom Patienten mitgestaltetes bzw. autorisiertes sogenanntes „Patientsummary“ zur Verfügung steht, wird für uns Behandelnde ein Informations- und Zeitgewinn durch ELGA entstehen. Die Konzeption des „Patientsummary“ erweist sich aber(nicht nur bei uns) schwieriger als erwartet, da die Anforderungen und Wünsche verschiedener Behandler äußerst unterschiedlich sind und ein tragfähiger Kompromiss zwischen einfacher Übersicht und Vollständigkeit gefunden werden muss, was insbesondere dort, wo wir es am meisten benötigen, nämlich bei komplexen Krankengeschichten schwierig ist. Die von den Technikern angedachte ausschließlich automatisierte Erstellung des Patientsummary bleibt eine Illusion, ohne individuelle ärztlich- fachliche Unterstützung bei der Erstellung und laufenden Aktualisierung ist mit einer unüberschaubaren Datenflut bei gleichzeitigem Informationsmangel zu rechnen. Von einer praktischen Umsetzung in ELGA sind wir noch viele Jahre entfernt.
3) medizinische Daten: ELGA sieht vor Entlassungsberichte, Labor- und Röntgen-Befunde und Medikationsdaten allen berechtigten Behandlern zeit- und ortsunabhängig zugänglich zu machen. Allerdings wird ELGA genauso wie die seit Jahrzehnten bewährte gerichtete Kommunikation (DaMe, MedicalNet) nur so nützlich sein wie auch tatsächlich freigegebene („validierte“) Dokumente bedarfsaktuell vorhanden sind. Derzeit durchaus übliche t age- bis wochenlange Verzögerungen der Validierung in den verschiedensten Einrichtungen reduzieren den Informationswert für den Weiterbehandler auf Nahe-Null und stellen mehr ein „kulturell – menschliches“ („human factor“) als ein technisches Problem dar, das in vielen Bereichen dringend zu lösen ist.
4) stigmatisierende Daten: Medizinische Informationen, die dem Patienten nach seiner Einschätzung im privaten oder beruflichen Leben schaden könnten (z.B. heikle Diagnosen):
nach dem ELGA Gesetz sind bestimmte medizinische Berufsgruppen (Amtsärzte, Schulärzte, Betriebsärzte und andere) vom Zugang zu ELGA ausgeschlossen, um Nachteile für den Patienten in beruflichen oder anderen Bereichen zu vermeiden. Es bleibt aber abzuwarten, wie weit und in welcher Form Versicherungen und andere Organisationen Druck auf die Patienten ausüben werden um trotzdem, wie schon bisher, mittels Zustimmungserklärungen und anderer „Tricks“ an gewünschte Daten heranzukommen.
5) geheime Daten: Informationen, die der Patient den Behandelnden generell nicht zugänglich machen möchte: wie schon bisher hat der Patient auch in ELGA das Recht dem Behandler Informationen zu verweigern. Gesetzlich vorgesehen ist dies speziell für HIV-Erkankung, Schwangerschaftsabbrüche und psychische Erkrankungen. ELGA bleibt somit aus der Sicht des Behandlers in jedem Fall unvollständig bzw. lückenhaft.
Für ELGA in Österreich ist eine so differenzierte Freigabe verschiedener Vertraulichkeitsstufen durch den Bürger/Patienten wie in der schweizerischen E-Health-Strategie nicht geplant, wäre aber wünschenswert.
Nebensächlichkeiten werden zur Kernkompetenz, Kernkompetenz wird zur Nebensächlichkeit
Mit diesen Worten charakterisierte ein mir bekannter Techniker sein Verhältnis zwischen seinem erlernten Beruf und seiner heute zusätzlich notwendigen EDV-Dokumentation und -Administration. Auch in der hausärztlichen Tätigkeit verschiebt sich dieses Verhältnis immer mehr zuungunsten unserer Arbeit mit und für den Patienten.
Kaum eine berufliche Tätigkeit ist heute noch ohne den begleitenden Einsatz der EDV denkbar. Unter dem Ziel der verbesserten Prozeßqualität geschieht dies auch in unseren Praxen. Wer von uns könnte sich noch vorstellen (außer in Einzelfällen bei Hausbesuchen, etc.) Rezepte und Zuweisungen in mehr oder weniger leserlicher Schrift handschriftlich auszustellen? Allerdings lenkt uns die notwendige ständig steigende Hinwendung zur EDV während des Gesprächs mit dem Patienten zunehmend von dessen eigentlichen Problemen ab. Gefördert auch vom Administrations- und Rechtfertigungsaufwand für die Krankenkassen (ABS-Bewilligungen, etc.), gilt unser Blick und unsere Aufmerksamkeit mehr dem Bildschirm als dem Menschen, der vor uns sitzt. Patienten beklagen dies auch zunehmend mit Recht, mit ein Faktor dafür, daß andere Heilberufe, die Ihre Zuwendung und Zeit ganz dem Hilfesuchenden widmen, boomen. Wir müssen aufpassen und verhindern, daß wir uns als Ärzte immer mehr zu akademisch graduierten medizinischen EDV-Administratoren entwickeln.
Ein Dilemma, das sich mit ELGA durch die Menge an zugänglichen Dokumenten und den Zeitaufwand diese auf für uns notwendige Informationen zu prüfen, wieder um einen „Quantensprung“ verschlimmern könnte. ELGA sollte daher nicht als „Informations-Hängematte“ für Patienten dienen, die den Aufwand und die Verantwortung für die Informationsbeschaffung komplett auf den Arzt abschieben wollen. Selbstbestimmung des Patienten („Patient-Empowerment“) wird sich auch in Zeiten von ELGA an dessen Mitarbeit bei der gezielten Anamnese und sonstiger Informationsbeschaffung messen.
Politik und Verantwortliche arbeiten derzeit im Rahmen des kürzlich beschlossenen ELGA-Gesetzes an deren Umsetzung. ELGA kann uns in vielen Situationen aber nur dann wirklich mit Information unterstützen, wenn wir selbst unsere Wünsche und Anforderungen in die Gestaltung einbringen. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, sich selbst laufend über Entwicklungsstand und –absichten zu informieren und Ihre Einwände und Forderungen bei den Verantwortlichen (Politik, Sozialversicherung, Arztsoftwareentwickler, etc.) einzubringen. Nutzen Sie dazu Veranstaltungen zu diesem Thema (Conect Informunity „E-Health“ , Business Circle „ELGA Dialog-Forum“, ADV ) oder initiieren Sie selbst z.B. Bezirksärztetreffen oder Kundentreffen Ihrer Arztsoftwarehersteller. Überlassen Sie dies nicht alleine den Vertretern unserer Ärzte-Kammern und sonstiger Interessensvertretungen, denn nur mit deren aktiver Unterstützung durch die ärztliche Basis sind diese in der Lage politisches Gewicht zu erreichen.
Nur von uns selbst an der Basis gestaltete praxistaugliche „Usability“ wird der EDV jenen Platz und Umfang in unserer ärztlichen Tätigkeit zuweisen, der ihr zusteht und uns langfristig den Schwerpunkt auf der Beschäftigung mit unserer Kernkompetenz, der Medizin, erhalten.
Medizinprodukt EDV: Wie schlechte Usability Patienten gefährdet und hohe Kosten verursacht
Betriebssoftware von medizinischen Geräten wird heute bereits zunehmend als Medizinprodukt angesehen und muß dementsprechend auf Sicherheit geprüft und zertifiziert werden. Noch nicht beurteilt wird die Usability (Gebrauchstauglichkeit) der Arztsoftware (ASW) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) als wesentliches Kriterium im Hinblick auf die Patientensicherheit und Kosten für die Anwender.
Verbessertes Prozeßmanagement, präzise, nachvollziehbare Dokumentation und elektronische Kommunikation ohne Medienbruch sollen die Behandlungsqualität steigern. In vielen Bereichen hat dies auch vom Ansatz her funktioniert. Wer von uns möchte heute noch ohne die Möglichkeiten der elektronischen Datenübertragung für Labor- und andere Befunde und ohne elektronische Dokumentation und Abrechnungsmöglichkeit seine Praxis führen?
Zunehmend tritt dabei aber ein Problem auf: Der Zeitaufwand für und die Konzentration auf unsere Eingaben am Computer für die Dokumentation und das Prozeßmanagement (elektronische Zuweisungen für Laboruntersuchungen, Abrufen und Bearbeiten von Befunden, elektronischer Ausstellungen von Rezepten, elektronischer Kommunikation mit der Sozialversicherung mit ABS, e-AUM, VUN, etc.) erreicht immer mehr ein Ausmaß, bei dem kaum mehr Zeit für unsere eigentliche Aufgabe, die Betreuung des Patienten, übrigbleibt und diese damit in den Hintergrund tritt. Einfache Prozesse, die wir im „Papierzeitalter“ rasch und unauffällig neben der Kommunikation mit dem Patienten erledigen konnten, werden heute durch elektronische Verarbeitung zwar perfekt nachvollziehbar, erfordern aber deutlich mehr Zeitaufwand und oft volle Konzentration auf den Prozeß. Die Anforderung an uns und unser Ordinationspersonal steigen weiter massiv, die notwendige Einschulung und Training für die Bedienung wird immer umfangreicher. Es wird damit auch immer schwieriger und teurer entsprechendes Personal zu finden. Viele neue Ordinationshilfen werfen auf Grund der Belastung bereits nach kurzer Einarbeitungszeit „das Handtuch“ und kündigen wieder, langjährig tätiges Personal und auch Kollegen geraten in den „BurnOut“.
Nicht umsonst klagen deshalb auch viele Patienten, daß „ihr Doktor nur mehr in den Computer schaut“ und fühlen sich mißachtet, womit auch der Zustrom der Menschen zu den nicht dokumentationspflichtigen paramedizinischen Berufen, die ihre ganze Zeit gegen entsprechende Barbezahlung noch wirklich den Anliegen des Patienten widmen können, extrem zunimmt.
Diese Hinwendung und Konzentration des Arztes auf Bildschirm und Eingabegeräte statt auf den Patienten ist aber nicht nur unangenehm und lästig , sondern gefährdet durch die dann fehlende volle Aufmerksamkeit und Zeit für die eigentliche ärztliche Tätigkeit (Gespräch, Untersuchung, Beratung) auch die ärztliche Entscheidungsfindung und damit die Patientensicherheit.
Extrem verstärkt werden diese Belastung en durch schlechte Usability (Gebrauchstauglichkeit) der Programme. Die wesentlichsten Kriterien für gute Usability sind einfache, intuitiv erlernbare Bedienung und geringer Zeitaufwand durch schlanke, rasche Prozesse. Außerdem muß der dennoch ansteigende erhöhte Zeitaufwand für Schulung, Training, Bedienung und der technische Aufwand für die Hardware (Anschaffung, regelmäßige Erneuerung, Wartung) den Anwendern entsprechend tariflich vergütet werden.
Es liegt an uns Ärzten, diese Problematik zu öffentlich thematisieren und die entsprechenden Forderungen für Adaptierungen als Bedingung für den weiteren Ausbau des EDV-Einsatzes im Gesundheitsbereich an die Hersteller, die Politik und Sozialversicherung zu stellen.
Z� r� �die uns in der Praxis in unserer Arbeit dann wirklich unterstützen kann.
In den Arbeitsgruppen wurden untere anderem folgende Fakten zum „Patient Summary“ als Grundlage für weitere Entwicklungen erarbeitet:
– Ziel: … schnell und umfassend über den medizinischen Gesamtzustand des Patienten informieren, ohne die gesamte Patientenakte lesen zu müssen
– Verbesserungspotential: … Zeitersparnis durch Verfügbarkeit vollständiger und qualitätsgesicherte Patientenstammdaten (Adressen, Arbeitgeber, Kontaktdaten, Sachwalter, …)
– Risiken: …. Mögliche Fehlbehandlungen durch fehlende Aktualität und Vollständigkeit, unklare Relevanz, Haftungsfragen, Datenschutz, …
– Diagnosedaten: … Die Bestimmung der medizinischen Relevanz von Diagnosen und Behandlungen kann nicht automatisiert entschieden werden…
– Notfalldaten: … übersichtliche Präsentation der Daten und die kurze Zugriffszeiten sind im Notfall essentiell…
– Umsetzungsvarianten und Übergangslösungen:
… automationsunterstützte Zusammenstellung: …benötigen langfristige Vorbereitung … und es kann weitere Jahre dauern .. um ein aussagekräftiges Patient Summary zu generieren … …manuelle/individuelle Erstellung des Patient Summary durch einen Autor bedeutet einen deutlichen Mehraufwand für Ärzte und Ärztinnen, der gegenwärtig nicht durch das Finanzierungssystem im Gesundheitswesen abgedeckt ist… ist beeinflusst von persönlicher Sicht und Engagement des Erstellers … ist technisch einfach umzusetzen … (Co-) Finanzierung durch Patienten diskutiert … …
– Zwischenlösungen bzw. Übergangsszenarien wie halbvollständige Patient Summaries oder geringgradig strukturierte Zusammenstellungen müssen in Betracht gezogen werden …
– Umfragen unter Ärzten zeigen keine oder nur sehr geringe Bereitschaft zum Erstellen und Pflegen eines Patient Summary …
– Fazit: …Vor der Umsetzung eines Patient Summary sind der medizinische Nutzen und die zusätzlichen Dokumentationsaufwände zu evaluieren. Empfohlen wird eine ausreichende Evaluierung des Konzeptes in „Pilotbetrieben“ mit unterschiedlichen Schwerpunkten … Die Bereitstellung eines Patient Summary über ELGA erfordert nicht nur technische, sondern vor allem politische, organisatorische und finanzielle Begleitmaßnahmen
Diesen Feststellungen ist wenig hinzuzufügen. Außer dass es, wie so oft, an uns liegt, genau diesen medizinische Nutzen (und Risiken) und die zusätzlichen Dokumentations- (und finanzielle) Aufwände für uns zu evaluieren und entsprechende ärztliche Wünsche und Forderungen politisch einzubringen. Davor sind Information, Diskussion und Meinungsbildung notwendig, bitte tragen Sie dazu bei!
„Gesundheitsdaten – Weitergabe durch Ärzte, Apotheker und Spitäler“: Ärzte im Würgegriff von Industrie und öffentlicher Verwaltung
In vorauseilendem Gehorsam hat unsere Kammer auf unbewiesene Vorwürfe mit polternden Sanktionsdrohungen gegen Kollegen reagiert. Vergessen hat man aber aufzuzeigen wo die tatsächlichen Risiken liegen und wo sich die Hauptabnehmer von personenbezogenen Patientendaten befinden.
Wenn wir als Ärzte – EDV-gestützt – sorgfältig unsere diagnostischen Erhebungen und therapeutischen Handlungen dokumentieren, fallen eine Menge Daten und Informationen an, die für uns selbst, die Wissenschaft, die Pharma- und sonstige Industrie, die (Sozial-) Versicherungen und auch den Staat (für Planungs- und Steuerungsmaßnahmen) einen großen Wert darstellen. Es ist daher wenig verwunderlich, daß letztere verschiedenste Maßnahmen treffen, um in den Besitz dieser Daten zu kommen.
Kein vernünftig denkender Kollege wird für 432.- Euro (oder auch mehr) pro Jahr personenbezogene Medikationsdaten an ein Marketingunternehmen verkaufen, doch waren offenbar 350 Kollegen bereit dem Unternehmen anonymisierte Verschreibungsdaten liefern,
Bleibt die Frage nach der Berechtigung und Notwendigkeit der Weitergabe personenbezogener Gesundheitsdaten an die wohl größten Abnehmer: die Sozialversicherungen und damit an den Staat (für „Planungs- und Steuerungsmaßnahmen“): Dessen Umfang im modernen Informationszeitalter neu zu diskutieren und zu definieren um die ärztliche Verschwiegenheitspflicht in zeitgemäßem Ausmaß aufrechtzuerhalten ist vielleicht die wichtigste gesundheitspolitische Aufgabe der nächsten Zeit. Für mich ist durchaus eine anonymisierte Diagnoseübermittlung an und Medikations- bzw. Leistungsverrechnung mit den Sozialversicherungsträgern vorstellbar.
Datenträgergestützte dezentrale elektronische Gesundheitsakten am Beispiel des „MaxiDoc“ – USB – Sticks
Wer in Zukunft aus persönlichen Gründen nicht an ELGA teilnehmen oder schon jetzt relevante medizinischen Dokumenten seinen Behandlern elektronisch bereitstellen möchte kann dies unter anderem mittels eines USB-Datenträgers tun. Um der besonderen Sensibilität von Gesundheitsdaten Rechnung zu tragen und andere Risiken zu minimieren sollte dieser aber speziell dazu vorgesehen sein.
Immer wieder kommt aus der Politik, von Patienten und auch aus der Kollegenschaft der Wunsch oder die Forderung nach „Speicherung von Gesundheitsdaten auf der Karte“. So einfach und plausibel dies scheint: Die derzeitige „e-Card“ ist aus Kapazitäts- und anderen Gründen nicht dazu geeignet und es besteht auch keine Absicht sie in diese Richtung weiter zu auszubauen.
Es gibt aber andere Vorstöße in dieser Richtung: Bereits vor einigen Jahren hat eine private Gruppe von Allgemeinmedizinern und Informatikern in einer ländlichen Gegend in Deutschland einen USB-Stick entwickelt und versucht diesen zum Vorteil von Patienten und Ärzten in den ambulanten Behandlungsprozeß einbinden. Der Stick ist auch im Scheckkartenformat erhältlich und kann damit ebenso leicht wie die e-Card jederzeit mitgeführt werden. Jeder Behandler, der entsprechende Informationen benötigt, kann diese rasch von diesem USB-Stick auf jedem windows-basierendem PC abrufen und mit einem speziellen Schreibprogramm für Ärzte auch weitere Dokumente von der Arztsoftware auf den Stick laden.
Die Besonderheit an dem System besteht darin, daß dem Arzt die Sicherheit gegeben wird sich bei der Benutzung dieses patienteneigenen USB-Sticks keine Viren oder sonstige Schadprogramme in sein Computersystem einzuschleppen. Daneben sind natürlich auch alle anderen Vorteile eines patienteneigenen privaten Datenspeichers zu finden: informelle Selbstbestimmung des Patienten, Vertraulichkeit, weltweite Nutzbarkeit, keine online Verbindung erforderlich, frei zugängliche Notfalldaten, etc. Selbstverständlich sind auch alle bereits von früher vorhandene, alte Dokumente integrierbar (in ELGA werden dagegen nur die ab Einführung neu erstellten Dokumente – vorläufig eingeschränkt auf Spitalsentlassungsbrief, Radiologie und Laborbefunde sowie Medikationsdaten – aufgenommen !). Gegen Karten- und damit Datenverlust kann sich der Patient durch ein Back-up auf seinem Heim-PC schützenund auch bei seinem Vertrauensarzt sind alle relevanten Informationen gespeichert und wieder abrufbar.
Wie läßt sich so ein System auch bei uns zum Erfolg führen?: primär müßten den Patienten und Ärzten die Vorteile kommuniziert und plausibel erkennbar gemacht werden. Möglichst viele Ärzte einer Region sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich müßten bereit sein das System zu verwenden. Der Patient (oder auch ein Sponsor) muß die Anschaffungskosten für den USB-Stick (etwa 40.- Euro) akzeptieren und die ärztliche Arbeitszeit (Einschulung, Beratung, Datenbereitstellung und –abspeicherung auf der Karte) vergüten. Ärzte müßten den Installationsaufwand und monatliche Lizenzgebühren von derzeit 40 Euro tragen. Die Kosten für die eventuelle Integration in die jeweilige Arztsoftware kommen noch dazu.
Vorstellbar für mich ist, einen Test in einer definierten, umschriebenen Region in Österreich mit einer interessierten Zielgruppe an Patienten (chronisch Kranke, z.B. Diabetiker, Herzpatienten, etc. ) und Ärzten zu starten. Wesentlich für den Erfolg wäre eine „kritische Masse“ an Benutzern (Ärzte, Patienten) zu erreichen. Wer von Ihnen traut sich das zu versuchen ?
Wie man leicht erkennen kann ist die Einführung und Verwendung eines solchen Programms (wie auch bei ELGA) vor allem eine interessante Aufgabe für Marketing-Spezialisten, die technischen Voraussetzungen bestehen bereits und werden laufend ausgebaut.
PS: eine rein theoretische Kostenschätzung für eine flächendeckende Einführung in Österreich:
Die Ausstattung aller Österreicher mit einem solchen Stick würde etwa 80 Millionen Euro kosten (8 Millionen Einwohner x geschätzte, durch Massenproduktion reduzierte Kosten von 10 Euro/Stick), damit etwa soviel wie die Systemkosten von ELGA betragen. Dazu kommen für uns Ärzte, ebenso wie bei ELGA, die Installations- und Wartungskosten sowie der zusätzliche Zeitaufwand.
All dies sollte man überlegen, bevor man nach „Speicherung von Gesundheitsdaten auf der Karte“ ruft!
Weitere Informationen unter www.maxidoc-health.com/
Patienteneigene, IT-gestützte Dokumentation: Der sinnvolle und sichere elektronische Zugang des mündigen und selbstbestimmten Patient zu seinen Gesundheitsdaten heute, ohne ELGA
Während Gesundheitspolitiker und Patientenanwälte uns allen einreden wollen dass Patientinnen und Patienten erst durch den orts- und zeitunabhängigen ELGA – Zugang zu ihren Gesundheitsdaten „selbstbestimmt und mündig“ werden können, ist dieser Zugang auch heute schon, noch lange vor Inbetriebnahme von ELGA, in viel größerem Umfang, als ELGA uns auf absehbare Zeit bieten wird, möglich
Mündigkeit unserer Mitbürger durch Kenntnis ihrer eigenen Gesundheitsdaten, informative Selbstbestimmung unserer Patienten und letztlich dadurch auch vielleicht eine durch bessere Information optimierte ärztliche Behandlung können durch elektronische Mittel schon heute wesentlich unterstützt werden.
Grundvoraussetzung dafür ist (ebenso wie bei ELGA) dass entsprechende Befunde überhaupt vorhanden sind. Von Labor- und Röntgenfachärzten und –Instituten werden diese bereits seit vielen Jahren routinemäßig rasch verfasst und elektronisch den zuweisenden Ärzte zur Verfügung gestellt. Bei vielen dieser Einrichtungen kann sich auch der Patient selbst heute einen eigenen gesicherten elektronischen Zugang zu seinen Befunden geben lassen.
Bei Befunden von Fachärzten, Ambulanzen und Krankenhäusern ist dies etwas schwieriger. Nicht alle niedergelassenen Fachärzte sind bereit und offenbar manchmal auch noch immer nicht in der Lage problemlos eine kurze, EDV-unterstützte Zusammenfassung ihrer Untersuchungsergebnisse und Anordnungen für den zuweisenden Hausarzt bzw. den Patienten selbst bereitzustellen und vielleicht auch noch an den Hausarzt über die bekannten gesicherten Netze (MedicalNet, DaMe) oder an den Patienten selbst kurzfristig zu übertragen. Noch viel seltener geschieht dies, wie schon in meinen früheren Artikeln erwähnt, in Spitalsambulanzen und mit Entlassungsbriefen nach stationären Aufenthalten. Das Schlußlicht überhaupt stellen das Wiener AKH und die Einrichtungen der Wiener Gebietskrankenkasse dar, von denen ich noch nie einen Befund elektronisch erhalten habe. Eine etwas seltsame Beispielfunktion dieser Einrichtungen…!
Als Alternative und Ergänzung zu bereits primär elektronisch übermittelten Dokumenten ist immer noch das Einscannen wichtiger, auch älterer Dokumente möglich.
Jeder auch nur halbwegs im Umgang mit elektronischen Hilfsmitteln versierte Bürger kann diese Dokumente auf verschiedenste, ihm genehme Weise elektronisch speichern und verwalten und bei Bedarf weiterbehandelnden Ärzten zur Verfügung stellen bzw. dies auch für seine Angehörigen tun. Ich habe schon Patienten erlebt, die wesentlichen Befunde perfekt indiziert und geordnet am I-Pad mitbrachten, wo sie für mich rasch und problemlos einsehbar waren und für mich wichtige Dokumente innerhalb von Sekunden an mich übertrugen. Der Phantasie und Kreativität sind hier kaum technische Grenzen gesetzt…
Alle Patienten mit ausreichend eigenem Engagement, Mitarbeit und Selbstverantwortung können und konnten somit schon seit Jahren „ihre Rechte wahrnehmen“ und „Selbständigkeit und Unabhängigkeit bewahren“ und ich sehe es auch als Aufgabe für uns Hausärzte, sie dabei zu unterstützen.
Für alle anderen Patienten wird es in einigen Jahren ELGA geben.
Ich gehe gerne zu McDoc
eine Ergänzung zu Markus Franz: „McDoc macht Medizin“
Unser Leben beschleunigt sich täglich, wir wollen trotzdem der Herr unserer Zeit bleiben, Probleme müssen „in real time“ sofort gelöst werden.
Wann wird endlich unsere Gesundheit und das System, das sie erhalten soll, ebenso zeitgemäß werden ?
Es kann doch nicht sein sein, daß wir auf Untersuchung und Behandlung warten müssen, oder sie nicht überall und jederzeit verfügbar ist, wann und wo immer wir sie brauchen.
Wann endlich werden billige, jederzeit verfügbare McDoc`s das Land überziehen und willfährig, vernetzt, standardisiert, kontrolliert und „qualitätsgesichert“ (so wie die Temperatur des ausgegebenen Kaffee`s) die Wünsche der Patienten sofort erfüllen ?
Was wir dort genauso wenig finden werden wie in den entsprechenden „Restaurants“ ist persönliche Ansprache, Zuwendung, Betreuung, Menschlichkeit, Vertrauen und vieles mehr…
Aber wer braucht das schon in unserer modernen Welt ?
Diejenigen, die diese Qualitäten noch schätzen und brauchen, haben in dieser modernen Welt keine Stimme mehr
Des Kaisers neue Kleider
Gastkommentar von Dr. Christian Euler
Vor knapp dreihundert Jahren führte Hans Christian Anderson die schon viel ältere Darstellung einer alles in den Schatten stellenden Eitelkeit in unseren Märchenschatz ein.
Einem prunksüchtigen König wird ein sündhaft teures Gewand angeboten, dessen kostbarer Stoff nur von jenen gesehen werden kann, die ihr Amt zu Recht bekleiden und nicht dumm sind. Es bleibt schließlich einem arglosen Kind überlassen mit dem Ausruf: „aber er hat ja gar nichts an“ den König und seine Getreuen bloß, und die unverfälschte Wahrnehmung wieder herzustellen.
Wollte ein Regisseur- wie heute üblich- das Stück mit Gegenwartsbezug zur Aufführung bringen, müsste er es rund um ELGA siedeln.
In kindlichem Glauben an die Vernunft bemüht sich der Hausärzteverband den unrealistischen Erwartungen an die Gesundheitselekronik entgegenzutreten. Die erste von vier ELGA-Säulen, die e-Medikation, geht von falschen Voraussetzungen aus. Eine englische Forschergruppe bescheinigte ihr im Juni 2011 in allen Punkten, von der Arbeitserleichterung für Anwender, über günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, bis zur Verbesserung der Therapiesicherheit keine oder nur niedrigste Evidenz.
Das aber können „die Könige“ nicht sehen. Eine tüchtige IT-Lobby hat Ihnen mit über 60.000 wissenschaftlich wertlosen Arbeiten den Stoff vorgestellt, den nur jene verstehen, die zu Recht ihr Amt bekleiden und nicht dumm sind. Wer wollte es da riskieren, sich eine Blöße zu geben. Was der Stoff kostet ist noch unbekannt. Bitte nicht kleinlich sein, wenn Großes umgesetzt wird. Die einzigen, die bisher wirklich umsetzen sind die IT-Konzerne, sie weben weiter an dem für sie wertvollen Stoff.
So also stehen die eifrigen Reformer da, umgeben von deren Hofstaat, den Meinungsmachern im Gesundheitswesen, den sich staatstragend fühlenden Kämmerern, den mit dem Gefühl besonderer Wichtigkeit geblendeten Patientenvertretern und fordern, angetan mit einem schuldenfinanzierten, aus Hirngespinst gewebten Ornat aus Fortschrittsglauben und Realitätsverlust und tadeln die Ärzteschaft ihrer blinden Sturheit wegen.
Wir aber müssen diesen Märchenfaden nicht sehen, sind wir doch wegen unserer grundsoliden universitären Ausbildung und dem täglich neu bekräftigten Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten im Amt. Wir sehen die Wirklichkeit und warnen laut und beharrlich vor dem Weg, auf den die Nackten unsere Patienten führen wollen.
„Gesundheitsexperten“ und „Medizin-Sachbuchautoren“: gefährliche „Nocebos“ !
Patienten brauchen ärztliche Hilfe. Was sie nicht brauchen, sind unheilschwangere Aufklärungsgespräche und Informationen über banale oder auch marginale Risiken.
Patienten sind in erster Linie Patienten. Und als solche benötigen sie ärztliche Hilfe.
Was Patienten dabei brauchen und wollen, ist Vertrauen und Empathie. Diese Qualitäten werden ermöglicht durch medizinische Kompetenz, professionelle Leitung bei den Entscheidungsfindungen und verständliche Erklärungen der ärztlichen Vorgangsweisen.
Was Patienten in einem solchen Setting definitiv nicht brauchen können, sind risikoschwangere Aufklärungs-Checklisten, die nur Verwirrung und Unruhe stiften. Und sie brauchen auch keine übereifrigen Juristen, keine Mündigkeitstheoretiker und keine betulichen Berufsbürokraten, die sich immer mehr in die Medizin einmengen – zum Nachteil der Kranken und zum Schaden der Heilkunst.
Patienten brauchen ärztliche Hilfe.
Mehr dazu unter: „Täter Arzt“ , Wikipedia: Nocebo, „Placebos als Therapie?“